Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen
Schwarze Stunde für den Gründungsstandort Deutschland: Kürzungen beim Gründungszuschuss kommen.
Im Streit um die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss, die den Schwerpunkt des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ ausmachen, haben die Politiker keinen Kompromiss gefunden.
Es bleibt also bei den dramatischen Kürzungen, die der Bundestag im Oktober beschlossen und gegen die der Bundesrat Veto eingelegt hatte:
- Das jährliche Budget wird von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro gekürzt.
- Zugleich wird der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss abgeschafft, die Förderung wird zur Ermessensleistung.
- Die entscheidende erste Phase des Gründungszuschusses (Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) verkürzt sich von neun auf sechs Monate. Im Gegenzug verlängert sich die zweite Förderphase (nur noch 300 Euro/Monat) von sechs auf neun Monate.
- Der bei Gründung erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verlängert sich von 90 auf 150 Tage.
In den letzten Wochen hatten führende Wissenschaftler nochmals darauf hingewiesen, dass der Gründungszuschuss eines der wirksamsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik ist und die Einsparungen zu Mehrausgaben an anderer Stelle, beim Arbeitslosengeld I und II, führen werden.
Betroffene Existenzgründer haben nur noch wenige Tage Zeit, um ihre Selbständigkeit anzumelden und den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Form zu beantragen.
Wenn Sie konkret eine Gründung planen und noch von dem Gründungszuschuss in bisheriger Höhe profitieren wollen, sollten Sie nicht länger mit Ihrer Gründung abwarten.
Quelle und weitere Informationen bei gruendungszuschuss.de